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ERSATZKAISER ? Herr van der Bellen in KIEW

Der Herr Bundespräsident, der sich in zunehmendem Maße als mit absoluter Macht ausgestatteter „Ersatzkaiser“ sieht, hat nun also die Ukraine besucht. Das sei ihm unbenommen, wenn ich mir auch gewünscht hätte, dass der unfreundliche Akt gegen eines der bedeutendsten Österreichischen Unternehmen (Raiffeisen) andere Konsequenzen gehabt hätte.


Wenn Herr em. Univ.Prof.Dr. Alexander van der Bellen aber in diesem Zusammenhang ohne Begleitung durch den zuständigen Herrn Außenminister als Bundespräsident der Republik Österreich Akte setzt, nämlich politisch bedeutsame Erklärungen abgibt und die Neutraliät (lt. Homepage des Parlaments: Unparteilichkeit) Österreichs neu zu interpretieren versucht, so sei an folgendes erinnert:


Das Bundesverfassungsgsetz über die immerwährende Neutralität Österreichs bestimmt in seinem Artikel I: „Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.“


Und wenn der Herr Bundespräsident meint, er könne noch dazu in einem ausländischen Staat, der sich im Kriegszustand befindet, Rechtsakte setzen und Erklärungen für die Republik Österreich abgeben, so sei er und seien insbesondere die politisch Verantwortlichen in Österreich daran erinnert, dass gemäß Artikel 67. (1) B-VG alle Akte des Bundespräsidenten, soweit nicht verfassungsmäßig anderes bestimmt ist, auschließlich auf Vorschlag der Bundesregierung oder des von ihr ermächtigten Bundesministers zu erfolgen haben. Nach der in der Öffentlichkeit bekannten Rechtslage liegen entsprechende Beschlüsse nicht vor, der zuständige Außenminister war in Kiew gar nicht dabei.


Es ist hoch an der Zeit den Herrn in der Hofburg an die Vorschriften unserer Bundesverfassung zu erinnern. Der Ausflug nach Kiew darf nicht ohne Konsequenzen bleiben.





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