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PAPSTBEGRÄBNIS - OH DU MEIN ÖSTERREICH

Gestern wurde also in Rom der emeritierte Papst Benedikt in gebührender Form verabschiedet.


Viele Staaten waren durch ihre höchsten Repräsentanten vertreten, beispielsweise Deutschland durch Präsident und Kanzler, Italien durch Präsident und Ministerpräsidentin, Belgien durch Königin und König, Polen und Lettland durch die Staatspräsidenten, Bayern durch den Ministerpräsidenten usw.


Unser Österreich, dessen Staatsvolk sich noch mehrheitlich zum katholischen Glauben bekennt, den der Verstorbene als höchster Repräsentant, nach unserem Glauben sogar als Stellvertreter Gottes auf Erden, repräsentiert hat, war durch Herrn Bundespräsidenteh a.D. Dr. Heinz Fischer vertreten.


Nun ist es sicher kein Nachteil für ihn persönlich, wenn sich ein bekennender Agnostiker nach Rom bemüht, es könnte ja immerhin sein, dass ihn dort die Gnade Gottes und die Bekehrung zum Glauben ereilt. Allerdings hat er als Repräsentant der Republik Österreich dort nicht zu suchen.


Es mag sein, dass der Herr Bundespräsident, der nach den Bestimmungen unserer Bundesverfassung die Republik zu verteten hat, tatsächlich verhindert war, vielleicht war es ihm auch kein Anliegen beim Begräbnis des Oberhaupts einer Kirche, die ihm nichts bedeutet, dabei zu sein. Dass er nicht der Präsident aller Österreicherinnen und Österreicher ist, wissen wir ja. Dass aber entgegen den Bestimmungen der Bundesverfassung ein Mann als Vertreter Österreichs nach Rom geschickt wurde, der nach unserer Bundesverfassung Österreich dort nicht vertreten durfte, gibt zu denken.


Art 64 (1) B-VG bestimmt nämlich:

Wenn der Bundespräsident verhindert ist, gehen alle seine Funktionen zunächst auf den Bundeskanzler über. Ein Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt nicht als Verhinderung. Dauert die Verhinderung jedoch länger als 20 Tage, oder ist der Bundespräsident gemäß Art. 60 Abs. 6 an der ferneren Ausübung seines Amtes verhindert, so üben der Präsident, der zweite Präsident und der dritte Präsident des Nationalrates als Kollegium die Funktionen des Bundespräsidenten aus. Das Gleiche gilt, wenn die Stelle des Bundespräsidenten dauernd erledigt ist.


Und in Art 69 B-VG heißt es:

Der Vizekanzler ist zur Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich berufen. Sind der Bundeskanzler und der Vizekanzler gleichzeitig verhindert, so wird der Bundeskanzler durch das dienstälteste, bei gleichem Dienstalter durch das an Jahren älteste, nicht verhinderte Mitglied der Bundesregierung vertreten.


Müssen wir also davon ausgehen, dass keiner der Katholiken bzw. keine Katholikin, die in der Bundesregierunng vertreten sind, dazu bereit war, Österreich in Rom zu vertreten - oder hat der Herr Bundespräsident die Bestimmungen der Verfassung ignoriert. Im ersten Fall würde das der sich noch immer als christlich bezeichnenden ÖVP ein verheerendes Zeugnis ausstellen, im letztere Fall wären Kosequenzen geboten - denn: Herr van der Bellen ist kein absoluter Monarch der über der Verfassung steht, wenn er sich auch manchmal so gibt.


Am Fest der Heiligen Drei Könige 2023.





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