Dankt der österreichische Rechtsstaat endgültig ab?
Ein Plädoyer für den Rechtsstaat
31.10.2015
Sowohl Bundeskanzler und Minister, als auch Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrates, sowie alle übrigen Staatsdiener haben das Gelöbnis der "unverbrüchlichen Treue zur Republik, sowie der steten und vollen Beachtung der Gesetze sowie der gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten" abgelegt. Nicht allein dieses Gelöbnis, sondern auch die Bestimmungen der Bundesverfassung, insbesondere des Art. 18 B-VG verpflichten die Organe und ihre Organwalter zur Ausübung der staatlichen Gewalt ausschließlich auf Grund der Gesetze. Wissen das diejenigen, die durch ihr Handeln bzw. Unterlassen in der sogenannten Flüchtlingskrise permanent die Gesetze missachten? Ist nicht einmal dem Herrn Bundeskanzler bekannt, dass er, selbst wenn die „mächtigste Frau der Welt“ zustimmt, die Gesetze der Republik außer Kraft setzen kann? Kennen die Spitzen unseres Staates das Verfahren nach Art 18 B-VG nicht und wo bleibt der Nationalrat, in dessen Rechte einmal mehr entscheidend eingegriffen wird?
Vorausgeschickt sei, dass ich hundertprozentig dafür eintrete, dass den Asylberechtigten, die Anspruch auf den Schutz der Republik Österreich haben, dieser Schutz auch ohne Wenn und Aber gewährt wird. Ebenso trete ich aber dafür ein, dass alle Menschen, die versuchen die derzeitige chaotische Situation dazu auszunützen, sich unter dem Deckmantel des Asylrechts den Aufenthalt in unserem Land zu erschleichen, durch die Instrumentarien des Rechtsstaates so rasch als möglich des Landes verwiesen werden, ebenso wie diejenigen, die das in der Vergangenheit getan haben und schon längst hätten abgeschoben werden müssen.
In der veröffentlichten Meinung verschwimmen die Begriffe. Das hat nun sogar dazu geführt, dass das Parlament in dem am 1.9.2015 beschlossenen Bundesverfassungsgesetz nicht mehr nur von "Asylbewerbern und Asylberechtigten" spricht, sondern den Begriff der dort genannten „hilfs- und schutzbedürftigen Fremden“ wesentlich weiter fasst. An diesem Bundesverfassungsgesetz, in dem gegen Prinzipien des Bundes-Verfassungsgesetzes verstoßen wird, wird einmal mehr deutlich, wie wichtig die Forderung ist, Anlassgesetzgebung tunlichst zu vermeiden.
Derzeit reisen in unser Land Tausende von Menschen ein, die nur deshalb das Land betreten können, weil sowohl seitens der einreisenden Fremden als auch insbesondere seitens der Behörden bis hinauf zu Mitgliedern der Bundesregierung gegen die Gesetze der Republik Österreich verstoßen wird. Auch die "Weiterleitung" von Menschen, die ohne Beachtung der Gesetze unserer Republik und der Verordnungen der EU eingereist sind, nach Deutschland, ist keine Lösung und stellt in jedem Einzelfall einen Verstoß gegen unsere Rechtsordnung dar.
Es erscheint wichtig, in der Öffentlichkeit klarzumachen, was das Asylrecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention und nach den Gesetzen unserer Republik und der EU, die darauf fußen, wirklich ist. Demnach hat die Asylbewerberin bzw. der Asylwerber anlässlich seines bzw. ihres Asylantrages glaubhaft zu machen, dass sie bzw. er im Hinblick auf kriegerische Ereignisse und/oder aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er bzw. sie besitzt und den Schutz ihres bzw. seines Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will. Jede bzw. jeder, der aus anderen Gründen einen "Asylantrag" stellt ist zurückzuweisen, darüber hinaus auch diejenige bzw. derjenige, hinsichtlich dessen bzw. deren vertraglich oder aufgrund der Dublin-Verordnungen ein anderer Staat zur Prüfung des Asylantrages zuständig ist. Man muss sich heute ernsthaft fragen, was aus den Zurückweisungsgründen bzw. den Unzuständigkeitsregeln des österreichischen Asylgesetzes und der Dublin – Verordnungen geworden ist und warum für diesen Teil der staatlichen Verwaltung die Gesetze nicht mehr zu gelten scheinen.
Nach den Bestimmungen des Grenzkontrollgesetzes ist allen Menschen, die – so ferne für sie nicht die Bestimmungen über den Schengen-Raum infrage kommen - versuchen die Grenze Österreichs ohne Visum bzw. Schengen - Visum zu überschreiten, die Einreise zu verweigern. Wenn sie die Grenze schon überschritten haben, sind sie, sobald sie betreten werden, anzuhalten und zurückzuschieben. Bei diesem Anlass kann selbstverständlich, so ferne Gründe vorliegen, ein Asylantrag gestellt werden. Dabei wird aber zu beachten sein, dass Asylanträge aller aus sicheren Drittländern kommenden Menschen nach herrschender Rechtslage zurückzuweisen sind ( § 5 Asylgesetz), wobei der Behörde hier kein Ermessensspielraum zusteht.
Es ist in den letzten Tagen so viel vom Rechtsstaat die Rede, der es sich doch nicht leisten könne, Asylsuchende zurückzuweisen. Natürlich hat der Rechtsstaat jedes Asylansuchen sorgfältig zu prüfen, Personen, die versuchen ohne Asylgrund oder aus einem sicheren Drittland in die Republik Österreich einzureisen bzw. durch diese nur durchzureisen, sind allerdings zurückzuweisen. Darauf, dass die Behörden das tun, haben insbesondere die Staatsbürger ein ebensolches Recht, wie auf den Vollzug aller übrigen Gesetze. Die Behörden verlangen ja auch von den Staatsbürgern, dass sie sich an die Gesetze halten und ahnden jeden auch nur geringsten Verstoß, derzeit offensichtlich allerdings nur gegenüber den eigenen Staatsbürgern.
Nun hat das Parlament am 1.9.2015 ein Bundesverfassungsgesetz beschlossen, mit dem nicht nur in entscheidender Weise in die Gemeindeautonomie eingegriffen wird, sondern auch Instrumentarien, die man bisher nur in totalitären Staaten kannte, nicht etwa zum Schutz der eigenen Bevölkerung sondern zum Schutz "hilfs-und schutzbedürftiger Fremder“ geschaffen wurden. Dieses Gesetz atmet den Geist von Diktaturen und ich frage mich ernsthaft, wo die sonst bei jeder Gelegenheit öffentlich auftretenden Verfassungsjuristen unserer Hohen Schulen geblieben sind. Waren sie auf Urlaub oder haben sie aus anderen Gründen geschwiegen?
Österreich ist in diesen Tagen im wahrsten Sinn des Wortes in einer Zwickmühle. Es ist unerträglich zu sehen, dass Grenzschützer der Gewalt weichen (müssen). Und so kommen immer mehr Menschen, zum Teil sogar mit Gewalt und durch Widerstand gegen die Staatsgewalt, unkontrolliert über die Grenzen. Zu Recht verlangt eine Mehrheit, ich meine die überwiegende Mehrheit, der Bevölkerung, dass etwas dagegen unternommen wird, einige meinen sogar, nur die Errichtung von Zäunen an der Grenze könne hier helfen. Bisher haben wir ja „Glück“ gehabt, weil Deutschland nach der unbedachten Äußerung seiner Bundeskanzlerin die rechtswidrig eingereisten und weitergeleiteten Menschen übernommen hat. Das hört sich aber in diesen Tagen auf. Wenn sich unsere Behörden in der Vergangenheit strikt an unsere Gesetze gehalten hätten, so wäre es gar nicht so weit gekommen, dass man nun die Grenzen befestigen müsste. Natürlich kann jetzt – insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Gewalt junger Männer - nur mehr eine wirksame Grenzsicherung und eine rigorose Kontrolle helfen. Vieles kann dann auch jetzt noch verbessert werden, wenn endlich das getan wird, was die rechtstreuen Bürger mit Recht verlangen dürfen.
Die Staatsorgane und ihre Organwalter haben zwischen Flüchtlingen nach der Genfer Konvention und Menschen, die ohne Not zu uns kommen, nur um sich die Lebensverhältnisse zu verbessern oder sich dem Wehrdienst zu entziehen, bereits an der Grenze strikt zu unterscheiden. Die Gesetze, insbesondere das Asylgesetz, dass Grenzkontrollgesetz, das Fremdenpolizeigesetz und auch das Strafgesetz und die Strafprozessordnung(siehe: Widerstand gegen die Staatsgewalt auf der einen, Amtsmissbrauch auf der anderen Seite - Anzeigepflicht) sind endlich wieder einzuhalten und zu vollziehen. Unseren an der Grenze zum Schutz der Republik stehenden Menschen ist klarzumachen, dass sie unter Umständen ihr Amt missbrauchen, wenn sie die Gesetze nicht ordentlich vollziehen und z.B. Straftäter, die gewaltsam ins Land eingedrungen sind (siehe § 269 StGB) begleiten anstatt sie zu verhaften und zur Anzeige zu bringen (§ 78 STPO), wenn sie es auch noch so gut meinen und durch höheren Auftrag gedeckt zu sein glauben. Diejenigen, die augenscheinlich aus fremden Ländern kommen, müssen einzeln kontrolliert werden und nur diejenigen dürfen unsere Grenzen passieren, die einen Asylgrund und das Recht einen Asylantrag zu stellen glaubhaft machen oder entsprechende Einreisepapiere vorweisen können. Die von außerhalb der EU kommenden Menschen, die nur durchreisen wollen, haben zumindest entsprechende Papiere ihres Ziellandes vorzuweisen, ansonsten sind sie jedenfalls zurückzuweisen. Diejenigen, deren Asylverfahren negativ beendet werden musste, sind unverzüglich außer Landes zu schaffen, so wie das die Gesetze vorsehen. Und die Justiz hat endlich auch vor denjenigen nicht Halt zu machen, die ganz offensichtlich veranlasst haben, dass in Österreich seit Monaten grob und beharrlich die Gesetze nicht mehr eingehalten werden und die glauben Gesetze missachten zu können und denen offensichtlich der Schutz Fremder mehr bedeutet als das Wohlergehen der eigenen Leute.
Wenn so vorgegangen wird, so brauchen wir dann in absehbarer Zeit keine Zäune mehr, brauchen keine Verfassungsbestimmung, die in die Gemeindeautonomie eingreift und keine Diskussion über zu hohe Überfremdung. Denn dann kommen wirklich nur diejenigen in unser Land, die nicht schon in anderen Ländern einen Asylantrag gestellt haben bzw. zu stellen gehabt hätten und die glaubhaft machen können, dass ihnen im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinne des Art. 1 Abschnitt A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention droht (siehe § 3 Asylgesetz). Und die haben es verdient, dass wir ihnen Schutz und Hilfe angedeihen lassen.
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