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WIE GEHT ES WEITER - SORGT DER BUNDESPRÄSIDENT DIESMAL FÜR DIE DURCHSETZUNG DES WÄHLERWILLENS

Autorenbild: SIGOBLOGSIGOBLOG

 


 

Wie leicht es fällt, eine vom Volk bei demokratischen Wahlen mit einer soliden Mehrheit ausgestattete, erfolgreich arbeitende, Mitte – Rechts - Regierung in einem Staat in der Mitte Europas zu stürzen und durch eine dem linken Meinungsspektrum angenehme zu ersetzen, wenn nur einige handelnde Personen  das wollen, wurde in unserer Republik im Jahre 2019 bewiesen.

 

Die handelnden Personen bzw. Institutionen waren:

-         Eine Bande organisierter Kriminalität (oder ein Personenkreis der im Interesse derjenigen, denen die Bundesregierung und ihre Ziele ein Dorn im Auge waren, mit erheblichen finanziellen Mitteln ausgestattet, strafbare Handlungen setzte),

-         Der Bundespräsident der Republik Österreich, der von 1994 – 2012 Nationalratsabgeordneter der GRÜNEN und in dieser Zeit auch Klubobmann und Bundessprecher der GRÜNEN war. Dass die GRÜNEN im linken Spektrum angesiedelt sind, steht wohl außer Streit!

-         Der Bundeskanzler der Republik Österreich, türkises ÖVP - Mitglied

-         Die von der ÖVP vorgeschlagene Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes der Republik Österreich

-         Die sogenannten „Expertenregierung“, die unter Missachtung ihres gesetzlichen Auftrages monatelang dem Bundespräsidenten keine(n) neue(n) Präsidenten bzw. Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes vorgeschlagen hat, die entgegen Artikel 51 B-VG dem Nationalrat nicht spätestens 10 Wochen vor dem 01.01.2020 den Budgetentwurf vorgelegt hat, die das Inkrafttreten des vom Nationalrat beschlossenen Verbots von Glyphosat verhindert hat und die sogar sinnvolle Maßnahmen der FPÖ-Mitglieder der Bundesregierung rückgängig gemacht hat.

-         Der öffentlich rechtliche Rundfunk – ORF, der sich in seinen Fernsehprogrammen als „Hehler“ betätigte

-         Die – um es vorsichtig auszudrücken – der damaligen Bundesregierung skeptisch gegenüberstehenden Journalistinnen und Journalisten

-         Im Hintergrund wirkende „Granden“ der ÖVP

-         Der von der Verbrecherbande, die unter Verstoß gegen die Strafgesetze Spaniens und der Republik Österreich und unter Missachtung verfassungsgesetzlich in Europa, Spanien und Österreich geschützter Persönlichkeitsrechte das sogenannte Ibizia-Video auf Vorrat lange bevor die ÖVP/FPÖ-Regierung ihre Tätigkeit aufgenommen hat, produzierte, seinem Koalitionspartner, ORF und einschlägigen Medien und sogar den eigenen Leuten getriebene Vizekanzler der Republik Österreich

-         Staatsanwälte (?), die im jeweils „passenden“ Augenblick unter offensichtlichem Missbrauch ihrer Amtsgewalt ausgewählten Journalisten Informationen, ja sogar Aktenteile, aus einem „Verschlussakt“ zukommen ließen und

-         Der Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich, der in einer der Bundesverfassung nicht entsprechenden Zusammensetzung Gesetze der Koalition ÖVP/FPÖ im jeweils passenden Augenblick während laufender Regierungsverhandlungen  aufhob.

 

Alexander van der Bellen hat es geschafft, er hat sich seinen Lebenstraum erfüllt. Was die Medien übereinstimmend kritisiert und für unmöglich gehalten haben, als es der damalige Präsidentschaftskandidat und nunmehrige Parteiobmann Norbert Hofer meinte, sie würden sich noch wundern, was alles in unserem Land möglich sein werde (wenn er Präsident würde), ist nun eingetreten. Niemand im Lande hätte es vor einem Jahr für möglich gehalten, dass die erfolgreiche ÖVP/FPÖ-Regierung stürzt, niemand hätte geglaubt, dass die aus dem Parlament gejagten GRÜNEN des Herrn em.Univ.Prof. Dr. Alexander van der Bellen nicht einmal nach der Hälfte der verfassungsmäßig festgeschriebenen Legislaturperiode wie der Phönix aus der Asche ins Parlament und sogar in die Regierung einziehen würden und niemand hätte es für möglich gehalten, dass unser Land rund ½ Jahr (seit 03.06.2019 – 07.01.2020) von einer sogenannten Expertenregierung von „Kaiser Alexanders“ Gnaden „regiert“ werden würde. Und doch ist es geschehen – wir haben gesehen, was alles möglich ist, wenn auch nicht Norbert Hofer Präsident geworden ist – und wir haben uns gewundert.

 

Das IBIZA-Video – Verstoß gegen Strafgesetze und Missachtung verfassungsrechtlich geschützter Rechte :

 

Natürlich hat die Dummheit HC Straches eine große Rolle gespielt. Klar ist, dass HC Strache durch von wem immer mit ungeheurem Aufwand finanzierte, gesetzwidrige geheimdienstliche Aktivität ausgespäht wurde, klar ist aber auch, dass er – wenn auch unter Einfluss von Alkohol (und/oder Drogen) seine Gedanken preisgegeben hat, Gedanken, die größtenteils dumm und  verwerflich sind.

 

HC Strache spricht von einer Falle, die ihm  gestellt wurde. In eine Falle geht allerdings nur jemand, der keine Vorsicht walten lässt – und selbst wenn er in der Falle sitzt, tut er alles, um aus dieser wieder herauszukommen.

 

Mir ist völlig unverständlich, wie ein Mann von der Intelligenz eines HC Strache sich in diese Situation bringen konnte. Wir alle wissen doch – sollte es jetzt in der EU anders sein – dass wir als oppositionelle Abgeordnete ständig unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und des DÖW gestanden sind, die Beobachter meiner Veranstaltungen kannte ich dann schon persönlich, dem DÖW schickte ich sogar einmal mein Redemanuskript. Als ich eine Dringliche Anfrage in Sachen Udo Proksch vorbereitete, bat mich ein Wiener Kollege in seine Kanzlei um mir Informationen zu geben. Er sprach mit mir allerdings nicht in seiner Kanzlei, weil er befürchtete abgehört zu werden, wir fuhren in seinem Mercedes mehrmals um die Ringstraße in Wien herum und er informierte mich.

 

Nach meiner Überzeugung, die mir im Übrigen inzwischen von unverdächtiger Seite bestätigt wurde, hat ein ausländischer Geheimdienst die Aktion finanziert und mitgestaltet. In einem Buch eines ehemaligen Oberrabbiners wurde diese Theorie nicht nur geäußert, sondern auch belegt.

 

Natürlich hat der Staatsfunk ORF, seine Chance, eine Reform zu verhindern witternd, Tag für Tag eine von einer kriminellen Organisation mit ungeheurem finanziellen Aufwand hergestellte Bild – und Tonaufnahme (Ibiza-Video) der Öffentlichkeit, entsprechend kommentiert, präsentiert und fleißig gemeinsam mit ausländischen und inländischen Medien an der Vernichtung der Reformkoalition und damit der FPÖ mitgewirkt. Natürlich war das Krisenmanagement der FPÖ und auch des Herrn HC Strache verheerend und natürlich haben die ÖVP – Granden im Hintergrund dem diesbezüglich unerfahrenen Bundeskanzler Kurz den Schlangenrat erteilt, Innenminister Kickl zur Entlassung vorzuschlagen, wohl wissend, dass das die FPÖ nicht akzeptieren kann, ohne sich der endgültigen Vernichtung preiszugeben.

 

Täglich musste man sich fragen, ob das Strafgesetz für die Video-Hehler des ORF und der Presseorgane keine Gültigkeit mehr hat. Denn § 201a StGB schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen.

§ 201a StGB.

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

 

1.

von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

 

2.

eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

 

3.

eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder

 

4.

eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

 

1.

herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder

 

2.

sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.

(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.

Vorschrift neugefasst durch das Neunundvierzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vom 21.01.2015 (BGBl. I S. 10), in Kraft getreten am 27.01.2015.

 

Übrigens: Die Umtriebe der großzügig mit viel Geld ausgestatteten Verbrecherbande sind auch nach spanischem Recht strafbar und die Rechte der Betroffenen nach der Verfassung Österreichs und Spaniens ebenso geschützt wie nach den Gesetzen der Europäischen Union.

 

Klar ist also, dass am Beginn des Endes der erfolgreichen ÖVP/FPÖ-Bundesregierung eine Straftat gestanden ist. Das musste allen Beteiligten vom ersten Augenblick an, als das Ibiza-Video ausgerechnet von Süddeutscher Zeitung und Spiegel aus dem Ausland nach Österreich gespielt wurde, sonnenklar sein.

 

Sebastian Kurz wusste also, als er seinen Vizekanzler als Preis für die Fortsetzung der Koalition zum Rücktritt aufforderte, dass er das nur tun konnte, weil eine Verbrechbande seinen Partner lange vor Beginn der erfolgreichen Zusammenarbeit hereingelegt hatte. Strache ging, Kurz legte, von seinen „Granden“ im Hintergrunde beraten, zu und forderte etwas, von dem er wissen musste, dass die FPÖ das nicht akzeptieren konnte – den Rücktritt Kickls. Der Bundespräsident hat in der Folge, ohne mit dem Betroffenen auch nur zu sprechen, Kickl sogar abberufen und damit die Situation noch verschärft. Damit allerdings, dass die FPÖ in der Folge einem Misstrauensantrag gegen ihren Regierungspartner zustimmen würde, haben die Herren nicht gerechnet.

 

Warum war es für die ÖVP so wichtig, das Innenministerium wieder in ihre Hände zu bekommen? Dazu muss man wohl wissen, wer die Vorgänger Kickls im Ministerium waren (Strasser, Platter, Schüssel, Molterer, Fekter, Mikl – Leitner und Sobotka) und welchen Dingen (Geheimdienste, insbesondere BVT, Personalpolitik, Schwarze Netzwerke u.v.a.m.) Kickl bereits auf der Spur war. Auch musste verhindert werden, dass er die Hintergründe des Ibiza Videos aufklären lässt. Es ist ja geradezu unglaublich, dass die sogenannte SOKO Ibiza bisher keine konkreten Ergebnisse geliefert hat und nicht einmal das komplette Video sicherstellen konnte, obwohl einige der Täter bekannt und in Österreich wohnhaft sind. Dazu muss man allerdings berücksichtigen, dass Interimsminister PESCHORN laut OÖ Nachrichten am 03.01.2020 das auf die mangelnde Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei und Justizbehörden (Staatsanwaltschaft) zurückgeführt und diese öffentlich beklagt hat. Das beweist wie wichtig es war, das Innenministerium aus dem Einflussbereich der ÖVP zu halten. Inzwischen hat es sich die ÖVP ja wieder gerichtet und der Grüne Regierungspartner schaut dabei zu!

Peschorn wörtlich:

 „ Bei Ibiza liegt wahrscheinlich noch vieles im Dunkeln … als Staatsbürger macht mich das traurig.“ 

Über wessen Veranlassung hier wohl gebremst wurde? Erinnern wir uns auch daran, dass dem Interimsinnenminister (22.05. – 03.06.2019) Eckart Ratz nichts anderes eingefallen ist, als in seiner kurzen Amtszeit zielführende Maßnahmen seines Vorgängers Kickl rückgängig zu machen. Nicht auszudenken, was geschehen wäre, hätte man den Mann im Amt belassen.

 

Also: am Beginn des Endes der Regierung KURZ-STRACHE stand eine Straftat einer Bande, deren Ergebnisse gerade vor den Europawahlen öffentlich gemacht wurden. Es hat sich offensichtlich keiner der Reporter, die sich in der Folge an Strache und Gudenus gütlich getan haben, die Mühe gemacht, den Videoausschnitt, der bewusst in dieser Weise zusammengeschnitten wurde, zu analysieren bzw. das gesamte Video einzusehen und zu beschaffen. Daher geistert es nach wie vor in den Medien, im ORF und zuletzt sogar im Burgtheater herum, die sogenannte Soko Ibiza hat bisher nichts weitergebracht.  Und die FPÖ hat ihren bis zur Veröffentlichung des Videos erfolgreichsten Parteiobmann sogar ausgeschlossen.

 

Die Urheber des Videos haben ihr Ziel auch durch das Verhalten der eingangs erwähnten Persönlichkeiten voll und ganz erreicht – die FPÖ ist aus der Regierung geflogen, eine Mitte – Links Regierung kam ins Amt.

 

Überlegungen Ende 2019/Anfang 2020

 

Anmerkung am 09.05.2023:

 

Trotz erheblicher Bemühungen der linken Jagdgesellschaft ist HC Strache weiterhin ein unbescholtener, zweifach freigesprochener, Mann. Hofer und Kickl haben die FPÖ gerettet, das habe ich Ende 2019 noch nicht vorhergesehen. Es ist noch einmal gut gegangen, hoffentlich werden im kommenden Jahr wieder verfassungs- und gesetzmäßige Zustände in Österreich hergestellt.

 

Anmerkung am 07.10.2024

 

Nun hat die FPÖ die Nationalratswahl tatsächlich gewonnen. Mit besonderem Interesse verfolge ich nun die Handlungen bzw. Unterlassungen des Herrn Bundespräsidenten. Wird er dafür sorgen, dass dem Wählerwillen entsprochen wird oder wird es so sein wie im Jahre 2019 und im Übrigen auch 2000, als linke Jagdgesellschaften alles unternahmen, um die FPÖ als Regierungspartei zu verhindern bzw. aus einer erfolgreichen Regierung  zu entfernen? Der ehemalige Bundessprecher der GRÜNEN ist gefordert! Er könnte viel von dem gutmachen, was im Jahr 2019 unter seiner Mitwirkung geschehen ist. Dass das auch nach der Meinung der Menschen im Lande zum Schaden Österreichs war, hat die klare Abwahl der von ihm eingesetzten Regierung Schwarz-Grün am 29.09.2024 bewiesen.

 
 
 

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